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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2194/02 EFG 2005 S. 1464 Nr. 18

Gesetze: InvZulG § 2 Satz 1 BGB§ 93 BGB § 94 Abs. 2

Investitionzulage für Datenkabel und Zubehör

Leitsatz

Datenkabel nebst Zubehör sind als bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen, wenn sie durch die Verbindung mit dem Gebäude nicht dessen wesentliche Bestandteile nach §§ 93, 94 Abs. 2 BGB geworden sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 22/2005 S. 1053
DStRE 2006 S. 418 Nr. 7
EFG 2005 S. 1464 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2176
NAAAB-57259

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