Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben
Leitsatz
Die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als
Sonderausgaben setzt voraus, dass im Übergabevertrag als dessen
wesentlicher Inhalt der Umfang des Åbertragenen Vermögens, die
Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung
vereinbart werden.
Der rechtliche Mindestbestand der den Vertragstypus prägenden
Rechtsfolgen muss klar festgelegt sein. Die klaren und ernsthaft gewollten
Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen
Rechtsverhältnisses oder für die Zukunft getroffen werden.
Unter diesen Voraussetzungen folgt aus der Rechtsnatur des
Versorgungsvertrags, dass es den Vertragspartnern möglich ist, auf
geänderte Bedarfslagen angemessen zu reagieren. Eine Änderung des
Vertrags ist anzuerkennen, wenn sie durch nachweisbare Umstände veranlasst
ist, die nach Maßgabe des Vertragstexts oder nach der Rechtsnatur des
Vertrags rechtserheblich sind, und wenn diese Umstände eine
veränderte Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und/oder eine andere
Bedarfslage des Berechtigten anzeigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 10/2005 S. 5 MAAAB-57764