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BMF - IV A 5 -S 7124 - 8/05 BStBl 2005 I 849

Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen

Durch Art. 5 Nr. 1 bis 4, 6 und 10 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) vom (BGBl 2004 I S. 3310, BStBl 2004 I S. 1158) wurde § 3g UStG eingefügt und die §§ 3, 3a, 5 und 13b UStG geändert. Die Rechtsänderungen sind nach Art. 22 Abs. 5 des EURLUmsG mit Wirkung vom in Kraft getreten. Dadurch wird die Richtlinie 2003/92/EG vom (ABl. EG 2003 Nr. L 260 S. 8) in nationales Recht umgesetzt.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität sowie der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen Folgendes:

1. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität (§ 3g UStG)

1.1 Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Richtlinie 2003/54/EG vom über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG und der Richtlinie 2003/55/EG vom über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG findet die Rege...

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