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FG München Urteil v. - 12 K 1013/03 EFG 2005 S. 1541 Nr. 19

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung in den Jahren 1994, 1995, 2000, 2001

Einkommensteuer 1994, 1995, 2000 und 2001

Leitsatz

Die Besteuerung von Zinserträgen (früher: § 20 Abs. 1 Nr. 8, jetzt § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) in den Jahren 1994, 1995, 2000 und 2001 entspricht verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die früher bestehenden strukturellen Erhebungsmängel sind durch das Zinsabschlaggesetz vom soweit abgemildert worden, dass von einem weiter bestehenden Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nicht ausgegangen werden kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1541 Nr. 19
HAAAB-58084

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