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FG Köln Urteil v. - 6 K 2206/96

Der Kläger ist seit Oktober 1995 Halter des Kraftfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen …. Das Fahrzeug ist ein mit einem Dieselmotor angetriebener Kastenwagen des Herstellers Mercedes-Benz Typ 310 D-KB mit einem Hubraum von 2.874 ccm und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.800 kg. In den Fahrzeugpapieren wurde das Fahrzeug bei der erstmaligen Zulassung im März 1991 als „PKW Kombi Geschlossen” bezeichnet.

Fundstelle(n):
BAAAB-58128

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