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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 3682/03

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 42d

Versicherungsleistungen für Invalidität als Arbeitslohn

Leitsatz

An Arbeitnehmer gezahlten Versicherungsleistungen für Invalidität aus einer von dem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung gehören nicht zum Arbeitslohn.

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 476 Nr. 9
WAAAB-58831

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