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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1595/03

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7b

Kein ermäßigter Steuersatz bei der Veräußerung von Lehrfilmen zu Schulungszwecken

Leitsatz

Die Veräußerung von Lehrfilmen zu Schulungszwecken ist weder nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem UrhG ergeben) noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG (öffentliche Filmvorführung) umsatzsteuerbegünstigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAB-58869

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