Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayr. Landesamt für Steuern - S 0430 - 1 St 41 N

Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft)

I.  IV A 4 – S 0430 – 7/03 (BStBl 2003 I S. 742)

Nach dem gilt für verbindliche Auskünfte Folgendes:

„Die Finanzämter können nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. , BStBl 1961 III S. 562, , BStBl 1981 II S. 538, und , BStBl 1983 II S. 459) auch außerhalb der Regelungen der §§ 204 ff. AO und des § 42e EStG verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

1. Zuständigkeit

1.1. Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist bei dem Finanzamt zu stellen, das bei Verwirklichung des Sachverhalts voraussichtlich zuständig sein würde. Wird der Antragsteller noch nicht steuerlich geführt, ist auf die nach dem geschilderten Sachverhalt sich künftig ergebende Zuständigkeit abzustellen.

1.2. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller steuerlich bereits geführt wird, er aber beabsichtigt, den zu beurteilenden Sachverhalt im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts zu verwirklichen (z.B. Aufnahme einer Tätigkeit mit gleichzeitigem Wohnsitzwechsel; Beibehaltung des b...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank