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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2256 - 5 St 32M S 2256 - 6 St 33N

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Bezug:

Bei der Ermittlung der Einkünfte von sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch die Veräußerung von Wertpapieren – insbesondere Aktien – ist, Folgendes zu beachten:

I. Girosammelverwahrung

Bei der Girosammelverwahrung verliert der Wertpapierinhaber das Einzeleigentum an bestimmten Wertpapieren und wird stattdessen Bruchteilseigentümer an allen Wertpapieren einer Art und Gattung, die gemeinsam im Girosammeldepot verwahrt werden (§§ 5 ff des Depotgesetzes – DepotG).

a) Rechtslage ab Veranlagungszeitraum 2005 (Fifo-Methode)

Für die Wertpapiere der Girosammelverwahrung schreibt das Gesetz eine Verwendungsreihenfolge vor. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG n. F. fingiert, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere auch zuerst veräußert werden (sog. Fifo-Methode).

Der Vorteil der Fifo-Methode liegt – gemessen an der alten Rechtslage – in der einfacheren Ermittlung der realisierten Einkünfte. So werden jedem Veräußerungsgeschäft sowohl zeitlich als auch betragsmäßig ein oder mehrere Anschaffungsgeschäfte eindeutig zugeordnet. Dies erleichtert die Entscheidung darüber, ob die Veräußerung innerhalb der Veräußerungsfrist (steuerbar und steuerpflichtig) oder auß...

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