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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 93/2002

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, EStG § 33, AuslG § 7 Abs. 2, AuslG § 19

Aufwendungen für den Unterhalt eines ausländischen Lebenspartners als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für den Unterhalt eines ausländischen Lebenspartners, sowie Gerichts- und Anwaltskosten für dessen Aufenthaltsverfahren sind nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAB-60244

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