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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 3238/02 H

Gesetze: AO § 191 Abs. 3 Satz 4, AO § 191 Abs. 5 Nr. 1, EStG § 44 Abs. 5 Satz 1, EStG § 44a Abs. 1 Satz 4, EStG § 45a Abs. 1 Satz 1, KStG § 50 Abs. 1 Nr. 2

Erlass eines weiteren Haftungsbescheids nach bestandskräftigem Haftungsbescheid für das erste Quartal desselben Kalenderjahres

Leitsatz

Ist wegen verdeckter Gewinnausschüttungen im ersten Quartal eines Kalenderjahres bereits ein bestandskräftiger Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer gegenüber dem Entrichtungsschuldner erlassen worden, so kann in offener Festsetzungs- und Verjährungsfrist ein weiterer Haftungsbescheid für die restlichen Monate desselben Kalenderjahres ergehen, dem allein diesem Zeitraum zuzuordnende Lebenssachverhalte und damit andere Haftungsansprüche zugrunde liegen.

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Fundstelle(n):
CAAAB-60257

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