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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4173/03 E

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2, AO § 110 Abs. 1 Satz 1, AO § 150 Abs. 1, AO § 162

Keine unverschuldete Unkenntnis über die Ausschlussfrist zur (formulargebundenen) Antragsveranlagung bei berufsmäßigem Vertreter in Steuersachen

Leitsatz

Wiedereinsetzung wegen Versäumung der zweijährigen Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung kann mangels Inanspruchnahme schutzwürdigen Vertrauens nicht deshalb gewährt werden, weil die Finanzbehörde zunächst in Unkenntnis der Verhältnisse einen Schätzungsbescheid erlassen und sodann im Einspruchsverfahren aufgrund der nach Ablauf der Antragsfrist eingegangenen Steuererklärung ersatzlos aufgehoben hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 525 Nr. 9
WAAAB-60259

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