Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberfinanzdirektion Düsseldorf - S 2253 - 64 - St 211 S 2253 A - St 214

Einkunftserzielung bei der Vermietung besonders aufwändig gestalteter oder ausgestatteter Wohnungen

Bezug:

Mit Urteil vom (IX R 30/03, BStBl 2005 II S. 386) hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung einer besonders aufwändig gestalteten oder ausgestatteten Wohnung („Luxuswohnung”) die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen ist.

Eine aufwändig gestaltete/ausgestattete Wohnung liegt insbesondere vor, wenn

  • die nach § 42 bis 44 der II. BVO (ab Wohnflächenverordnung – WoFIV –) ermittelte Wohnfläche der vermieteten Wohnung 250 qm übersteigt oder

  • eine Schwimmhalle vorhanden ist oder

  • besonders gewichtige objektive Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale für ein persönliches Wohnbedürfnis des Wohnungsinhabers vorliegen, auf Grund derer ohne weiteres darauf geschlossen werden kann, dass die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegelt. Hierbei sind die in Nr. 1 Buchst b letzter Satz des , (BStBl 1995 I S. 150) genannten Merkmale von Bedeutung (z.B. Grundstück > 1.600 qm in Gebieten mit weit überdurchschnittlichen Grundstückspreisen, besonders aufwändige architektonische Gestaltung, besonders wertvolle Bau- und Ausstattungsmerkmale, aufwändige Gestaltung des Gartens und der Außenanlagen).

Die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht ist in zwei Schritten vorzunehmen:

  1. Prüfung der ve...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank