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Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielautomaten;
, Nachfolgeentscheidung zum verbundenen Rechtsachen C-453/02 und C-462/02 –
Bezug:
Rechtslage und schwebendes Gesetzgebungsverfahren
Nach dem o.a. BFH-Urteil, das demnächst im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht wird, können sich Unternehmer bei den von ihnen mit Geldspielautomaten ausgeführten Umsätzen auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-Richtlinie berufen. Die Frage der Vergleichbarkeit zwischen diesen Umsätzen und den Umsätzen in den Spielbanken kommt keine Bedeutung zu. Die Tatsache, dass Spielbanken einer Spielbankabgabe unterliegen, führt zu keinem anderen Ergebnis.
Auf Initiative der Bundesregierung hat der Bundestag am das Zwanzigste Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit dem Ziel einer Umsatzbesteuerung aller Geldspielgeräteumsätze ab beschlossen. Diesem Gesetz hat der Bundesrat jedoch nicht zugestimmt (Sitzung am ). Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, der voraussichtlich am tagen wird.
Offene Fälle
Viele Unternehmer, die bisher Geldspielgeräteumsätze der Steuer unterworfen und vorangemeldet hatten, haben nach bekannt werden der o.a. EuGH-Verfahren bei den Finanzämtern sich ebenfalls auf die genannte Befreiungsvorschrift der 6. EG-Richtlinie berufen und sowohl Aufhebung der bisherigen Steuerfestsetzung als auch Erstattu...