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FG Münster Urteil v. - 14 K 834/04 E

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Einkünfteermittlung

Vermietung und Verpachtung; Werbungskosten; Selbstnutzung

Einkommensteuer 2000 und 2001

Leitsatz

1. Bei gemischtgenutzten Gebäuden ist der Werbungskostenabzug grundsätzlich nach dem Flächenverhältnis vorzunehmen.

2. Eine Zuordnung der Werbungskosten zu einem bestimmten Gebäudeteil kann nicht allein durch bloßen Willensakt begründet werden.

Fundstelle(n):
YAAAB-60695

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