Dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gewährte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind verdeckte
Gewinnausschüttungen
Leitsatz
Die Vereinbarung einer gesonderten Vergütung von Überstunden in den Anstellungsverträgen von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
verträgt sich nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers; Überstundenvergütungen führen daher zu verdeckten Gewinnausschüttungen.
Die für Überstundenvergütungen entwickelten Grundsätze gelten auch für steuerfrei gewährte Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Denn von der Interessenlage der GmbH einerseits und des Gesellschafter-Geschäftsführers
andererseits bestehen keine inhaltlichen Unterschiede danach, ob eine Zulage für Überstunden oder Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit gewährt wird.