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Oberfinanzdirektion Düsseldorf

Merkblatt

über die Ausstellung und Zustellung der Lohnsteuerkarten 2006 durch die Gemeinden

Allgemeines

1. Rechtsgrundlagen

Für die Ausgestaltung, Ausstellung und Aushändigung der Lohnsteuerkarten 2006 gelten, soweit nachstehend nichts anderes vermerkt ist, die Vorschriften der §§ 32, 38b, 39 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I S. 4210, 2003 I S. 179; BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl. I S. 1753) Art. 28 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom (BGBl 2005 I S. 1818).

Die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2006 richtet sich nach dem  IV C 5 – S 2363 – 16/05. Dieses Schreiben sowie das Muster für die Lohnsteuerkarten 2006 sind im BStBl 2005 I S. 787 veröffentlicht. Diese Anweisungen, die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2002 vom , geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 vom (BStBl 2003 I S. 455) und die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 vom BStBl 2004 I S. 965), die Lohnsteuer-Hinweise 2004 2005 (LStH), die Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2003 und die Einkommensteuer-Hinweise 2003 2004 (EStH) liegen diesem Merkblatt zugrunde.

2. Ausgestaltung der Lohnsteuerkarte 2006

(1) Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2006 ist vom Bundesministerium der Finanzen ein allgemein geltendes Muster bestimmt worden.

(2) Der Druck der Blanko-Lohnsteuerkarten ...

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