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BFH Beschluss v. - X B 11/05

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Private Pkw-Nutzung: 1-v. H.-Regelung

Leitsatz

Unter die Entnahmeregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG fallen alle Kraftfahrzeuge, die nach allgemeinen Erfahrungssätzen einer nicht nur gelegentlichen privaten Mitbenutzung zugänglich sind.

Diese Zwecksetzung rechtfertigt und gebietet es, grundsätzlich auch Kombinationskraftwagen in die 1-v. H.-Regelung einzubeziehen.

Auch auf ein durch Geländefahrten verschmutztes Fahrzeug, bei dem sich die Gerüche im Innenraum nicht beseitigen lassen, ist die Vorschrift anzuwenden. Durch diesen Umstand wird die grundsätzliche Eignung des Fahrzeugs für eine private Nutzung – wenn auch nicht zum Besuch eines Theaters, so doch für Fahrten z. B. durch das Gelände, zur Ausübung der Jagd, zu sonstigen Freizeitzwecken, zu Einkaufsfahrten und anderen Besorgungen – nicht ausgeschlossen, womit gerade diejenige private Nutzung stattfinden kann, auf welche die typisierende Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG abzielt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1801 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2005 S. 3922
IAAAB-60871

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