Arbeitgeberzahlungen zur Aufstockung des
Arbeitslosengelds
Leitsatz
Als außerordentliche und nach § 34 Abs. 1 EStG
ermäßigt zu besteuernde Einkünfte kommen u. a.
Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 EStG in Betracht. Sowohl der vom
Arbeitgeber geleistete Einmalbetrag als auch monatliche Zahlungen zur
Aufstockung des Arbeitslosengelds verfolgten den Zweck, dem Kläger Ersatz
i. S. des § 24 Nr. 1 EStG für den durch den Verlust seines
Arbeitsplatzes bedingten Einnahmeverlust zu leisten. Sämtliche Zahlungen
sind als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen,
da sie Ersatz für ein und dasselbe Schadensereignis
darstellen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 1772 Nr. 10 RAAAB-60881