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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 514/05 E EFG 2005 S. 1852 Nr. 23

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Ansatz der verkehrsgünstigeren, anstelle der kürzesten Strecke bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Leitsatz

Dem Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann nur dann statt der kürzesten Straßenverbindung eine offensichtlich verkehrsgünstigere längere Strecke zugrundegelegt werden, wenn deren Benutzung zu einer täglichen Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten führt.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1852 Nr. 23
INF 2005 S. 764 Nr. 20
TAAAB-61190

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