Zahlung zur Abwendung eines niederländischen
Noterbrechts
Leitsatz
Zahlungen eines Beschenkten zur Abwendung des Herausgabeanspruchs
eines Pflichtteilsberechtigten bewirken nicht, dass die Schenkungsteuer nach
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt.
Zahlungen an einen Pflichtteilsberechtigten sind jedoch gemäß §
10 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der
Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen; der Abzug der Zahlungen des
Beschenkten ist nicht nach den Grundsätzen einer gemischten Schenkung
vorzunehmen.
Ob und inwieweit diese Grundsätze auch auf Zahlungen anzuwenden
sind, die ein Beschenkter an einen Pflichtteilsberechtigten zur Abwendung eines
nach niederländischem Erbrecht entstandenen Noterbrechts leistet, konnte
mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen des FG nicht
entschieden werden. Doch weist der BFH vorsorglich darauf hin, dass die
Aufteilung der geleisteten Zahlungen auf die Grundstücksschenkungen unter
Berücksichtigung der insoweit nach niederländischem Noterbrecht
bestehenden Ansprüche vorzunehmen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 2011 Nr. 11 HFR 2006 S. 57 Nr. 1 KAAAB-61248