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BFH Urteil v. - II R 12/02

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2

Zahlung zur Abwendung eines niederländischen Noterbrechts

Leitsatz

Zahlungen eines Beschenkten zur Abwendung des Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten bewirken nicht, dass die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt. Zahlungen an einen Pflichtteilsberechtigten sind jedoch gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen; der Abzug der Zahlungen des Beschenkten ist nicht nach den Grundsätzen einer gemischten Schenkung vorzunehmen.

Ob und inwieweit diese Grundsätze auch auf Zahlungen anzuwenden sind, die ein Beschenkter an einen Pflichtteilsberechtigten zur Abwendung eines nach niederländischem Erbrecht entstandenen Noterbrechts leistet, konnte mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen des FG nicht entschieden werden. Doch weist der BFH vorsorglich darauf hin, dass die Aufteilung der geleisteten Zahlungen auf die Grundstücksschenkungen unter Berücksichtigung der insoweit nach niederländischem Noterbrecht bestehenden Ansprüche vorzunehmen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 2011 Nr. 11
HFR 2006 S. 57 Nr. 1
KAAAB-61248

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