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BFH Urteil v. - II R 30/03

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 7

Abtretung der Rechte aus Kaufangebot

Leitsatz

Der Grunderwerbsteuer unterliegt u. a. die Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot, soweit es sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf diese Abtretung begründet hat. Dieser Tatbestand ist nicht nur dann erfüllt, wenn derjenige, dem ein Kaufangebot unterbreitet wurde, die daraus resultierenden Rechte an einen Dritten abtritt, sondern auch dann, wenn das Kaufangebot alternativ an den Angebotsempfänger oder einen von diesem zu benennenden Dritten gerichtet ist und der Dritte das Kaufangebot infolge der Benennung durch den Angebotsempfänger (unmittelbar) annimmt.

Eine Verwertung des Kaufangebots, die den eigenen wirtschaftlichen Interessen des Benennungsberechtigten nützt, reicht aus, um auch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG zu erfüllen. Der Benennungsberechtigte muss wie ein Eigentümer oder Zwischenhändler verfahren und sich einen Vorteil aus der Weitergabe des Grundstücks verschaffen wollen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 2050 Nr. 11
HFR 2006 S. 60 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2005 S. 3754
UVR 2006 S. 39 Nr. 2
RAAAB-61250

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