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BFH Beschluss v. - V B 135/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fortbildung des Rechts; Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 2014 Nr. 11
TAAAB-61258

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