Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an Arbeitnehmer
Leitsatz
Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an bei der Gesellschaft
beschäftigte Arbeitnehmer ist als Entlohnung für deren
Arbeitsleistung zu beurteilen. Damit gewährt die Gesellschaft
grundsätzlich auch nur diesem Personenkreis das Wandlungsrecht und den
verbilligten Aktienbezug, durch den die Dienste als Arbeitnehmer in besonderem
Maße entgolten werden sollten.
Dass die Wandelschuldverschreibungen für die AG
Finanzierungsfunktion gehabt haben, steht der Annahme von Arbeitslohn nicht
entgegen, wenn betriebliche Zielsetzungen der AG nicht eindeutig im Vordergrund
standen. Die Veranlassung des geldwerten Vorteils durch das
Dienstverhältnis wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die
Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen für den Arbeitnehmer eine
Kapitalanlage darstellte.
Der Zufluss von Arbeitslohn wird nicht bereits durch die
Übertragung der Wandelschuldverschreibungen begründet. Im Falle der
Ausübung des Wandlungsrechts durch den Arbeitnehmer fließt diesem
ein geldwerter Vorteil grundsätzlich erst dann zu, wenn ihm durch
Erfüllung des Anspruchs das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien
verschafft wird.