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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1130/05

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für ein Jurastudium im 36. Semester keine Werbungskosten und keine Sonderausgaben

Leitsatz

Aufwendungen einer Krankenschwester für ein berufsbegleitendes Jurastudium im 36. Semester stellen weder Werbungskosten noch Sonderausgaben dar, weil kein hinreichend konkreter, klar erkennbarer Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen als Rechtsanwältin besteht

Fundstelle(n):
FAAAB-62200

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