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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 266/04

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 227

Vertagungs- oder Verlegungsantrag wegen Krankheit

Leitsatz

Eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit schließt nicht ohne weiteres eine Verhandlungsunfähigkeit ein.

Fundstelle(n):
VAAAB-62225

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