Für die Überprüfung der Angemessenheit von Leistungen
einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter gibt es keine festen Regeln.
Das gilt auch im Zusammenhang mit Miet- und Pachtzinsen, die die Gesellschaft
an ihre Gesellschafter zahlt. Finanzamt und Finanzgericht müssen die
Höhe des angemessenen Betrags unter Würdigung aller Umstände des
konkreten Einzelfalls ermitteln, wobei im Einzelfall eine Schätzung
zulässig und geboten ist.
Streiten die Beteiligten darüber, ob das von einer
Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern vereinbarte Mietentgelt für
Grundstücksflächen und Bürogebäude der Höhe nach
fremdüblich ist, haben Finanzamt und Finanzgericht demgemäß die
angemessene Miete zu ermitteln.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2007 S. 8 Nr. 44 BB 2007 S. 8 Nr. 44 BFH/NV 2005 S. 2062 Nr. 11 GmbH-StB 2005 S. 319 Nr. 11 GmbHR 2005 S. 1444 Nr. 21 KÖSDI 2005 S. 14896 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 45/2005 S. 3753 VAAAB-63557