Gesonderte Feststellung bei Miteigentumsanteilen an
Grundstück
Leitsatz
Bei der Schenkung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück
zugunsten mehrerer Bedachter kann der Grundstückswert diesen
gegenüber nicht einheitlich festgestellt werden. kann nicht gefolgt
werden. Eine einheitliche Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 138
BewG ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Gegenstand der
Feststellung mehreren Personen zuzurechnen ist (§ 179 Abs. 2 Satz 2
AO).
Bei freigebiger Zuwendung eines Grundstücks an mehrere Bedachte
zu Miteigentum fehlt es aber an dieser Voraussetzung. Denn Gegenstand der
Feststellung ist in diesen Fällen der jeweils in Einzelrechtsnachfolge
erworbene Anteil am Grundstück und nicht das Grundstück als Ganzes.
Daher sind so viele gesonderte Feststellungen vorzunehmen, wie schenkweise
Erwerbsvorgänge über Miteigentumsanteile verwirklicht worden sind.
Die gegenteilige Ansicht lässt sich auch nicht mit dem Hinweis auf das
Grundstück als einer im Ganzen zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit
rechtfertigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 1982 Nr. 11 DStRE 2005 S. 1216 Nr. 20 GAAAB-63562