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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1386/04 EFG 2005 S. 1781 Nr. 22

Gesetze: AO § 69 Abs. 1, BGB § 421, BGB § 422, BGB § 423, BGB § 424, BGB § 425, BGB § 426, BGB § 427, HGB § 128

Haftung des GbR-Gesellschafters: Rückwirkende Beseitigung einer Rechtsscheinhaftung

Leitsatz

Die Beseitigung des Rechtsscheins der Gesellschaftereigenschaft gegenüber der Finanzverwaltung ist dann für Zeiträume in der Vergangenheit beachtlich, wenn und soweit das Finanzamt verfahrensrechtlich noch in der Lage ist, in angemessener Zeit die zutreffenden rechtlichen Folgerungen aus der neu gewonnenen Erkenntnis zu ziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 755 Nr. 12
EFG 2005 S. 1781 Nr. 22
RAAAB-65991

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