Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 10/04

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für den Gesamtbetrieb zuständig, ist eine Erfolgsbeteiligung regelmäßig nur in der Form einer Gewinntantieme anzuerkennen. Dies gilt auch für eine Gesellschaft mit dem Unternehmensgegenstand Vermittlung und Projektentwicklung von Immobilien. Zwar ist denkbar, dass eine solche "makelnde" Gesellschaft in geringerem Umfang Personal und Fremdkapital benötigt als Produktionsgesellschaften. Dieser Umstand führt aber nicht zwangsläufig zu einer "Proportionalität" oder "Parallelität" der Gewinn- und Umsatzentwicklung, die die Anerkennung auch einer Umsatzbeteiligung rechtfertigen könnte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 2058 Nr. 11
EStB 2005 S. 411 Nr. 11
GmbH-StB 2005 S. 320 Nr. 11
GmbHR 2005 S. 1442 Nr. 21
HFR 2006 S. 183 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2006 S. 92
MAAAB-66058

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank