Schweizerische kantonale Kinderzulagen mit Kindergeld
vergleichbar
Leitsatz
Die in der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen sind dem
Kindergeld vergleichbare Leistungen. Der Einwand, die Kinderzulagen seien
– anders als das deutsche Kindergeld – zu versteuern, greift
nicht durch. Denn die Vergleichbarkeit mehrerer kindbezogener Leistungen
richtet sich nicht nach der rechtlichen Ausgestaltung des Anspruchs, sondern
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Vermeidung von Doppelleistungen
kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich
die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld. Das ist beim Kindergeld
und bei den schweizerischen kantonalen Kinderzulagen der Fall. Die Leistungen
dienen gleichermaßen dazu, den durch Kinder bedingten Mehraufwand einer
Familie teilweise auszugleichen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 2007 Nr. 11 LAAAB-66067