Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 7/03

Gesetze: EStG § 15

Einheitliche und gesonderte Feststellung bei Erbengemeinschaft

Leitsatz

Die Eigenschaft der Erbengemeinschaft als Mitunternehmerschaft hinsichtlich des Besitzunternehmens hat zur Folge, dass die Einkünfte dieser Mitunternehmerschaft für die Dauer ihres Bestehens einheitlich und gesondert festgestellt werden müssen. Geht es nicht nur um laufende Einkünfte, sondern auch um die Erfassung eines Veräußerungsgewinns und darum, wem dieser zuzurechnen ist, sind diese Fragen für alle an den Einkünften Beteiligten einheitlich zu klären sind und deshalb der Entscheidung durch einen Grundlagenbescheid vorbehalten.

Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Erbengemeinschaft als Mitunternehmerschaft entfällt nicht, weil die Miterben die Auseinandersetzung hinsichtlich des Besitzunternehmens schuldrechtlich auf den Erbfall zurückbezogen haben. Die Rückbeziehung auf den Erbfall hat zur Folge, dass der „weichende„ Erbe für die Zeit nach dem Erbfall wegen Fehlens einer Gewinnbeteiligung die Mitunternehmerstellung verliert. Dementsprechend sind nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern auch Veräußerungsgewinne in die Gewinnfeststellung für das Jahr des Erbfalls einzubeziehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1974 Nr. 11
GmbHR 2005 S. 1505 Nr. 22
HFR 2006 S. 165 Nr. 2
VAAAB-66068

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank