Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen
verfassungsgemäß
Leitsatz
Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr neben eigenen Einkünften
Lohnersatzleistungen bezogen haben, sind wirtschaftlich leistungsfähiger
als Steuerpflichtige, die gleich hohe Einkünfte ohne Lohnersatzleistungen
erzielt haben. Es ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich, dass
Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften
Lohnersatzleistungen bezogen haben, bei gleichem zu versteuernden Einkommen
eine höhere Einkommensteuer zu leisten haben als Steuerpflichtige, die
keine derartigen Leistungen bezogen haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 2002 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 1698 OAAAB-66079