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BFH Beschluss v. - V B 60/04

Unzutreffender Steuerausweis in Rechnung

Leitsatz

Eine wegen unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 2 UStG entstandene Steuer ist gem. § 233a AO 1977 zu verzinsen. Das Gesetz enthält insoweit eine eindeutige Regelung. Danach besteht die auf Grund des Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer bis zur – ohne Rückwirkung eintretenden – Berichtigung des Steuerbetrags. Eine rückwirkende Berichtigung unzutreffend ausgewiesener Steuer widerspräche dem Regelungszweck des § 14 Abs. 2 UStG. Für eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von solchen Umsatzsteuernachforderungen ist kein Anhaltspunkt ersichtlich. Nur zinsspezifische Gründe können einen Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen rechtfertigen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1976 Nr. 11
HFR 2005 S. 1060 Nr. 11
IAAAB-66590

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