Eine wegen unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung gem.
§ 14 Abs. 2 UStG entstandene Steuer ist gem. § 233a AO 1977 zu
verzinsen. Das Gesetz enthält insoweit eine eindeutige Regelung. Danach
besteht die auf Grund des Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer bis zur
– ohne Rückwirkung eintretenden – Berichtigung des
Steuerbetrags. Eine rückwirkende Berichtigung unzutreffend ausgewiesener
Steuer widerspräche dem Regelungszweck des § 14 Abs. 2 UStG. Für
eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von solchen
Umsatzsteuernachforderungen ist kein Anhaltspunkt ersichtlich. Nur
zinsspezifische Gründe können einen Erlass von Nachzahlungszinsen aus
sachlichen Billigkeitsgründen rechtfertigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 1976 Nr. 11 HFR 2005 S. 1060 Nr. 11 IAAAB-66590