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FG Bremen Beschluss v. - 2 V 140/03 (5)

Gesetze: UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG 1999 § 14ZPO § 294FGO § 155FGO § 69 Abs. 3 S. 1FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Vorsteuerabzug nur bei Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung

Leitsatz

Weist ein den Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Schiffsreparaturen begehrender Unternehmer weder die tatsächliche Ausführung der Reparaturen noch die Existenz des Leistenden und Rechnungsausstellers nach bzw. macht glaubhaft, dass es sich nicht um Scheinunternehmen handelt, bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Versagung des Vorsteuerabzugs.

Fundstelle(n):
IAAAB-66833

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