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FG Köln Urteil v. - 1 K 2682/02

Gesetze: EStR R 188 Abs 1, EStDV § 65, EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Aufwendungen für stationäre Pflege und Unterkunft ohne Einstufung in eine Pflegeklasse abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen für Pflege und Unterbringung in einem Altenpflegeheim aufgrund jahrelanger psychischer Erkrankung sind als außergewöhnliche Belastung anzusehen. Dies ist an keine besonderen Nachweise gebunden. § 65 EStDV ist im Rahmen des § 33 EStG nicht entsprechend anzuwenden.

Fundstelle(n):
CAAAB-66874

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