1. Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse ist grundsätzlich möglich, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst sind.
2. Bei gemischt veranlassten Reisen sind für die Aufteilung zunächst die Kostenbestandteile der Reise abzutrennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, der sich als geldwerter Vorteil darstellt, zuordnen lassen. Die danach verbleibenden Kosten sind grundsätzlich im Wege sachgerechter Schätzung (§ 162 AO 1977) aufzuteilen. Als Aufteilungsmaßstab ist dabei in der Regel das Verhältnis der Zeitanteile heranzuziehen, in dem Reise-Bestandteile mit Vorteilscharakter zu den aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Reise-Bestandteilen stehen.
3. Der Wert einer dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugewandten Reise kann grundsätzlich anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber für die Reise aufgewendet hat. Sofern sich ein Beteiligter auf eine abweichende Wertbestimmung beruft, muss er konkret darlegen, dass eine Schätzung des üblichen Endpreises am Abgabeort nach den aufgewandten Kosten dem objektiven Wert der Reise nicht entspricht.
4. Macht der Arbeitgeber in schwierigen Fällen, in denen ihm bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Zweifel über die Rechtslage kommen müssen, von der Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) keinen Gebrauch, so ist ein auf dieser Unterlassung beruhender Rechtsirrtum grundsätzlich nicht entschuldbar und steht der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Wege der Haftung nicht entgegen.
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Fundstelle(n): BStBl 2006 II Seite 30 AO-StB 2005 S. 343 Nr. 12 BB 2005 S. 2496 Nr. 46 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2005 S. 997 BFH/NV 2005 S. 2290 Nr. 12 BStBl II 2006 S. 30 Nr. 1 DB 2005 S. 2330 Nr. 43 DStR 2005 S. 1810 Nr. 43 DStRE 2005 S. 1367 Nr. 22 DStZ 2005 S. 800 Nr. 22 DStZ 2005 S. 830 Nr. 23 EStB 2005 S. 445 Nr. 12 FR 2006 S. 33 Nr. 1 GStB 2005 S. 45 Nr. 12 HFR 2005 S. 1162 Nr. 12 KÖSDI 2005 S. 14850 Nr. 11 NJW 2006 S. 172 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2006 S. 3099 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2006 S. 3111 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2005 S. 3588 StB 2005 S. 443 Nr. 12 StBW 2005 S. 2 Nr. 22 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2005 S. 943 WPg 2005 S. 1376 Nr. 24 CAAAB-67525