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FG Köln Urteil v. - 10 K 7519/00 EFG 2005 S. 1932 Nr. 24

Gesetze: EStG § 4 Abs 1, EStG § 15

Bilanzen:

Betriebsaufspaltung

Leitsatz

In einem Einfamilienhaus befindliche Büroräume stellen keine wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 482 Nr. 8
EFG 2005 S. 1932 Nr. 24
WPg 2006 S. 797 Nr. 12
LAAAB-67950

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