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FG München Beschluss v. - 6 V 5508/04

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Gewährung ungesicherter Darlehen

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kann dann vorliegen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter kein hohes ungesichertes Darlehen gegeben hätte, wenn er nicht sicher sein konnte, dass die angeblichen Vermögenswerte tatsächlich zur Verfügung stehen würden.

Fundstelle(n):
IAAAB-67964

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