Versagen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 51 EStG bei
Tronc-Einnahmen
Leitsatz
Bei summarischer Prüfung bestehen nach der Neufassung des §
3 Nr. 51 EStG ernstliche Zweifel, ob bei Tronc-Einnahmen, die unter den
Mitarbeitern einer Automatenspielbank aufgeteilt werden, die Steuerbefreiung
für Trinkgelder zu versagen ist. Es erscheint insoweit zweifelhaft, ob der
nach dem Arbeitsvertrag i.V. mit dem Tarifvertrag bestehende
„Anspruch„ auf einen Anteil an dem im Automatenbereich der
Spielbank entstandenen Trinkgeldaufkommen dem in § 3 Nr. 51 EStG gemeinten
„Rechtsanspruch„ gleichzusetzen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 2190 Nr. 12 DStRE 2006 S. 67 Nr. 2 KÖSDI 2006 S. 14963 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 46 EAAAB-68116