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FinMin Saarland - B/1-3 - 275/05 - S 0226 B/1-3 - 275/05 - S 0622

Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren in Steuersachen

Bezug:

Nachfolgend veröffentlicht das FinMin eine von der OFD Koblenz übernommene Verfügung zur Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren in Steuersachen.

Im Unterschied zum Finanzgerichtsprozess, in dem die Beteiligten gemäß § 78 Abs. 1 FGO einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die dem Gericht vorgelegten Akten haben, wird den Beteiligten ein solches Recht im Verwaltungsverfahren in Steuersachen einschließlich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nicht eingeräumt, ein Einsichtsrecht ergibt sich weder aus § 91 AO noch aus § 364 AO.

Der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren und eine insoweit der Finanzverwaltung eingeräumte Ermessensausübung verstoßen nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Ein Anspruch auf Akteneinsicht im steuerlichen Ermittlungsverfahren lässt sich auch nicht aus der Richtlinie 95/46/EG herleiten, die ihre Umsetzung in innerstaatliches Recht durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und entsprechende landesrechtliche Datenschutzgesetze erfahren hat, weil sowohl die Richtlinie 95/46/EG als auch die nationalen Datenschutzgesetze (vgl. z.B. § 2 Abs. 7 LDSG) Rheinland-Pfalz) den Vorrang einschränkender bereichsspezifischer Regelungen in Steuerangelegenheiten anerkennen. Die AO enthä...

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