Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenheimzulage bei Gewährung von Steuervergünstigungen im Ausland (hier: Schuldzinsenabzug in den Niederlanden)
Kurzinformation Eigenheimzulage Nr. 8/2005
Der in den Niederlanden gewährte Schuldzinsenabzug stellt eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für dasselbe selbst genutzte Wohneigentum im Sinne des durch das HbeglG 2004 geänderten § 6 Abs. 3 EigZulG dar. Bei der Frage des Objektverbrauchs durch die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Ausland, z.B. des Schuldzinsenabzugs in den Niederlanden, sind zunächst folgende Fallgruppen zu unterscheiden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beschränkte Steuerpflicht
in Deutschland | Kein
Eigenheimzulageanspruch |
Beschränkte Steuerpflicht
in den Niederlanden | Kein Schuldzinsenabzug in den
Niederlanden, somit kein Fall der Objektbeschränkung |
Unentgeltliche Überlassung
einer Wohnung in Deutschland | Kein Schuldzinsenabzug in den
Niederlanden, somit kein Fall der Objektbeschränkung |
Unbeschränkte
Steuerpflicht in Deutschland und auf Antrag Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Niederlanden | Schuldzinsenabzug in den
Niederlanden, Prüfung der Objektbeschränkung |
Bei der Prüfung, ob für dasselbe selbstgenutzte Wohneigentum tatsächlich eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen gewährt worden ist, bittet die OFD, im Regelfall von der Richtigkeit der Angaben im EHZ-Vo...