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OFD Düsseldorf

Arbeitshilfe zur Besteuerung ausländischer Gesellschaften (Ltd.)

Die Rechtsform der „Private Company Limited by Shares”, so genannte Limited (Ltd.), erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Diese Entwicklung wird unterstützt durch Publikationen in Finanz- und Wirtschaftszeitschriften sowie das Angebot von Gründungs-Seminaren (z.B. „Go ahead”/„Go limited”). Verstärkt werden nunmehr auch Ltd. & Co. KG gegründet. Grund für den Boom ist die Rechtsprechung des EuGH zu doppelt ansässigen Gesellschaften. Von einer doppelt ansässigen Gesellschaft spricht man, wenn sich der Ort ihrer Geschäftsleitung (Verwaltungssitz) an einem anderen Ort als ihrem rechtlichen (statutarischen) Sitz befindet (vgl. zuletzt Urteil vom Rs. C-167/01 „Inspire Art”). Es ist daher zu erwarten, dass diese Gesellschaftsform auch in der Finanzamtspraxis weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Diese Arbeitshilfe bietet bei der Lösung von Fragen und Problemen im Umgang mit diesen doppelt ansässigen Gesellschaften eine erste Hilfestellung an.

In Zweifelsfällen sollte Kontakt mit dem jeweils betroffenen Fachreferat der zuständigen OFD aufgenommen werden.

1. Allgemeines

a) Gründungsvoraussetzungen

Bei der Rechtsform einer britischen Ltd. handelt es si...

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