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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2006
Bei der Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006 ist das EStG i.d.F. der Bekanntmachung v. (BGBl 2002 I S. 4210, BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei (BGSUmbenennG) vom (BGBl 2005 I S. 1818) zu beachten.
Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen.
Eine Änderung der Lohnsteuerrichtlinien wird für 2006 nicht vorgenommen. Im LSt-Handbuch 2006 werden lediglich die Hinweise entfernt, die auf Grund der in der letzten Zeit ergangenen Urteile - insbesondere zu Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit - nicht mehr gültig sind. Diese Urteile wurden z.T. bereits im BStBl veröffentlicht oder werden in Kürze veröffentlicht. Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen:
1. Dreimonatsfrist bei Einsatzwechseltätigkeit
Mit - BStBl 2005 II S. 357 - wurde entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG hinsichtlich der Gewährung von Verpflegungsmehraufwendungen anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegen R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR).
Aus Vertrauensschutzgründen w...BStBl 2005 I S. 673