Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Frankfurt am Main - S 2244 A - 19 - St II 2.05 S 2244 A - 21 - St II 2.05

Auflösung einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG;
Entstehung und Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Auflösungsgewinns bzw. -verlustes;
erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

Bezug:

Nach § 17 Abs. 4 S. 1 EStG sind die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis Abs. 3 EStG über die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn eine Kapitalgesellschaft aufgelöst wird. Nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG gehört somit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hält. Entsprechendes gilt auch für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste, sofern die Verlustberücksichtigung nicht nach § 17 Abs. 2 S. 4 EStG ausgeschlossen wird.

1. Zivilrechtliche Auflösung einer Kapitalgesellschaft

Die Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes setzt die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus (vgl. , VIII R 46/91, BStBl 1994 II S. 162 und BFH/NV 1994 S. 364).

Zivilrechtliche Gründe für die Auflösung einer GmbH sind nach § 60 GmbHG:

  • Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG)

  • entsprechender Gesellschafterbeschluss (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG)

  • gerichtliches Urteil oder Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 61, 62 GmbHG)

  • Eröffnung des K...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank