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OFD Hannover - S 7238 - 18 - StO 184

Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG

1. Allgemein:

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG wurde durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom mit Wirkung vom neu gefasst. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG unterliegt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler dem ermäßigten Steuersatz, sofern sie nicht nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG steuerbefreit sind. Zur Steuerbefreiung siehe Umsatzsteuerkartei – OFD Hannover – S 7177 Karte 3 zu § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG ( – 29 – StO 181).

Der Anwendungsbereich der Vorschrift hat sich durch die Neufassung nicht geändert.

2. Solisten:

a) Allgemein

Mit (BStBl 2004 II S. 337) hat der EuGH entschieden, dass für die Leistungen von Solisten an Veranstalter – wie für Ensembles – der ermäßigte Umsatzsteuersatz gewährt werden muss.

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist auf die Leistungen der dort aufgeführten Einrichtungen sowie für die entsprechenden Leistungen der ausübenden Künstler anwendbar mit der Folge, dass diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Für Leistungen der ausübenden Künstler bis zum wird es hinsichtli...

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