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BFH Beschluss v. - V B 26/05

Ermäßigter Steuersatz für Leistungen eines Party-Services bei Gestellung von Bedienungs- und/oder Kochpersonal

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 FGO, ob die Leistungen eines Party-Services - hier Abgabe von Speisen und Getränken sowie Zurverfügungstellung von Geschirr und Besteck - als mit dem Regelsteuersatz zu besteuernde Dienstleistungen anzusehen sind, wenn sie mit der Gestellung von Bedienungs- und/oder Kochpersonal einhergehen und sich dadurch von der bloßen Anlieferung der Speisen und Getränke unterscheiden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 140 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2006 S. 94
RAAAB-69114

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