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BFH Beschluss v. - IX B 90/05

§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die AfA-Beträge zu mindern, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen worden sind. Diese Regelung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Sie führt bei steuerbaren Veräußerungsgeschäften zu einer Gleichbehandlung der Wertzuwächse im Betriebs- und im Privatvermögen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 55 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 52
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2005 S. 4013
ZAAAB-69133

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