Vergütung für Abgeltung eines Freizeitausgleichs wegen
Arbeitsleistung an Wochenfeiertag nicht gemäß § 3b EStG
steuerfrei
Leitsatz
Ein Zuschlag für Feiertagsarbeit ist nur dann gemäß
§ 3b EStG steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer die an einem Feiertag
geleistete Arbeit - zusätzlich zum üblichen Lohn - vergütet
wird. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Arbeit an einem
Wochenfeiertag einen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag erworben hat und
dieser Freizeitanspruch nachfolgend durch eine Vergütung abgegolten wird.
Denn diese Abgeltung ist Entschädigung für den nicht erhaltenen
freien Tag. Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu,
sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag
hätte in Anspruch genommen werden können. Das gilt auch, wenn der
Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen
unterbleibt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 37 Nr. 1 EStB 2005 S. 454 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 46 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2006 S. 162 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2006 S. 3096 TAAAB-69135