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FG Münster Urteil v. - 8 K 1700/02 E EFG 2006 S. 46 Nr. 1

Gesetze: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1

Einkünfte aus Kapitalvermögen:

Garantiezahlungen eines Finanzmaklers bei Wertpapierinvestitionen

Leitsatz

Wird dem Steuerpflichtigen von einem Finanzmakler garantiert, dass sich eine Kapitalanlage, die von dem Makler zur Investition in Wertpapierfondsanteile verwendet wird, nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer um einen Mehrbetrag erhöhen wird, ist der Mehrbetrag bei Auszahlung nicht als steuerfreier Wertzuwachs, sondern als steuerpflichtige Einnahme nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 46 Nr. 1
DAAAB-69671

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